Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Gaust, Inhaber Sebastian Gaust, Höhenstraße 3, 75217 Birkenfeld (nachfolgend „Gaust“), und seinen Kunden über Software, Onlinedienste (SaaS), IT- und Softwareberatung sowie die Erstellung digitaler Inhalte.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Gaust ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf gaust.io ist kein bindendes Angebot. Gaust erstellt auf Anfrage ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt.
§ 3 Leistungen
Art, Umfang und Laufzeit der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Gaust darf zur Erbringung der Leistungen Unterauftragnehmer und Dienste Dritter einsetzen, insbesondere Hosting und Anbieter von AI-Modellen.
Bei Onlinediensten schuldet Gaust die Bereitstellung im vereinbarten Umfang. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorher angekündigt. Ergebnisse, die durch AI erzeugt werden, prüft der Kunde vor ihrer Verwendung gegenüber Dritten.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistung nötigen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereit. Er ist dafür verantwortlich, dass er die übergebenen Inhalte und Daten verwenden darf. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Gaust.
Zugangsdaten hält der Kunde geheim und informiert Gaust unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
§ 5 Vergütung und Zahlung
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Laufende Entgelte für Onlinedienste werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf Gaust den Zugang zu Onlinediensten nach vorheriger Ankündigung sperren, bis die offenen Beträge beglichen sind.
§ 6 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält an Onlinediensten ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die Dauer des Vertrags. An individuell erstellten Inhalten erhält er mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist.
Die Daten des Kunden bleiben sein Eigentum. Nach Vertragsende stellt Gaust sie auf Wunsch in einem gängigen Format bereit und löscht sie anschließend.
§ 7 Datenschutz
Verarbeitet Gaust im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung auf gaust.io.
§ 8 Haftung
Gaust haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet Gaust nur in dem Umfang, der auch bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Ist dort nichts geregelt, können Verträge über Onlinedienste mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Pforzheim.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026